Personalvermittlung der Fachkräfte aus West-Balkan
Wir bieten ein breites Potfolio mit hoch motivierten, fleißigen und zielstrebigen Fachpersonal



1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die vorliegenden AGB gelten für alle Personalvermittlungen zwischen VBM Agentur, Gorjana Mitric (nachfolgend
Auftragnehmer) und dem jeweiligen Auftraggeber. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist München.

2. VERTRAGSGEGENSTAND
Der Auftragnehmer sucht im Auftrag des Auftraggebers das entsprechend qualifizierte Personal oder zusendet auf die
ausgeschriebenen Stellen die Bewerbungsunterlagen von dem Klienten.
Die so vorselektierten Kandidaten werden mit einem ausführlichen Bewerberprofil dem Auftraggeber zur Prüfung
vorgeschlagen. Eine persönliche Begegnung mit dem Kandidaten der engeren Wahl soll daraufhin dem Auftraggeber
eine gesicherte Auswahlentscheidung ermöglichen. Zusatzauskünfte über den persönlichen Eindruck, Referenzen usw.
werden bei Bedarf genannt.

3. VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertrag zur Personalvermittlung zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt mit der schriftlichen oder
mündlichen Auftragsbestätigung zustande.
Die Schriftform wird auch durch Übermittlung der Auftragsbestätigung als E-Mail gewahrt.
Der Vertrag zur Personalvermittlung kann ersatzweise auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung stillschweigend
geschlossen werden, wenn der Auftraggeber mit einem vom Auftragnehmer durch Zusenden des Bewerberprofils
vermittelten Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschließt. Der Vertrag ist nur dann gültig, wenn der Arbeitnehmer
(Kandidat) ein Erwerbstätigkeitsvisum erhält und beginnt zu arbeiten.

4. HONORAR
Wird zwischen Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsvertrag
geschlossen und der vermittelten Person beginnt zu arbeiten, gilt das Honorar in gesendetem Personalvermittlung -
Angebot Das Honorar wird beim Arbeitsbeginn der vermittelten Person in Rechnung gestellt Zahlung erfolgt in drei
Teilzahlungen.
Wenn die Kündigung zwischen AG (Arbeitgeber) und AN (Arbeitnehmer) innerhalb ersten drei Monaten getätigt
wird (von beiden Seiten), erhalten der AG die bezahlte Provision zurück mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Wenn die Kündigung in der Zeit ab vollendeten dritten Monat bis vollendenten sechsten Monat getätigt wird,
erhält der AG die bezahlte Provision nicht zurück, aber der AG ist dann von der 3. Teilzahlung befreit. Bei
Kündigungen ab dem vollendeten sechsten Monat, erhält der AG keine Provision zurück.

5. ZAHLUNGSKONDITIONEN
Die Rechnungsstellung erfolgt in drei Teilzahlungen (wie in Angebot dargestellt). Zahlungsziel ist ab Stellung einer
Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.

6. DISKRETIONSKLAUSEL
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur absoluten Diskretion über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der vom
Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten. Die Bewerbungsunterlagen der vom Auftragnehmer vorgeschlagenen
Kandidaten dürfen weder direkt noch indirekt an Dritte weitergegeben werden. Andernfalls kann der Auftragnehmer dem
Direkte Referenzanfragen des Auftraggebers bei gegenwärtigen und früheren Arbeitgebern oder sonstigen
Referenzpersonen dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kandidaten und der des Auftragnehmers
erfolgen. Persönliche Daten des Kandidaten sind nach Datenschutzgesetz zu behandeln.

7. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne
bzw. den gesetzlichen Vorschriften gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs –
oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.